
solange man sich an die Regeln hält”

Für mich als Juristin steht über der juristischen Leistung der Mensch im Vordergrund. Mit meiner Wirtschaftskanzlei in Chemnitz ist es mir ein Hauptanliegen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen, aber auch, dass dabei eine emotional vertretbare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Sie erreicht wird. Als gerichtlich bestellte rechtliche Betreuerin bin ich gesetzliche Vertreterin nach § 1902 BGB. In meinem Aufgabenkreis vertrete ich Klienten gerichtlich und außergerichtlich und handele im Sinne des Betreuungsrechts. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick meiner angebotenen Leistungen. Haben Sie ein Anliegen oder Fragen, nutzen Sie für eine unverbindliche Anfrage bitte das Kontaktformular.
Leistungen
— Rechtliche Betreuung | Wirtschaftsrecht | Vertragsrecht | Buchführung —
Rechtliche Betreuung
Menschen mit psychischen, körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen werden oft daran gehindert,
selbstbestimmt zu leben und ihre Rechte wahrzunehmen. Oft finden sich diese Menschen nicht mehr zurecht in ihrem Leben.
Als gerichtlich bestellte Betreuerin, sowie als Bevollmächtigte der Betreuten unterstütze, berate und vertrete ich diese Menschen,
damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraden, unter anderem durch Hilfestellung
beim Erstellen von Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen.
Besonderes Augenmerk dient hierbei der Aufrechterhaltung der Selbstbestimmung.
Für die Umsetzung dieser fachlich und persönlich anspruchsvollen Aufgabe ist eine umfassende berufliche sowie
soziale Kompetenz und die Fähigkeit zur absoluten und getreuen Umsetzung des Willens der Betroffenen erforderlich,
welche ich mir durch mein umfassendes Studium angeeignet habe.

Gerichtlich bestellte rechtliche Betreuerin
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Der Betreuer entscheidet dann für den Betreuten. Eine Betreuung wird immer für einzelne Aufgabenkreise festgelegt. Nur hierfür ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klienten selbstverantwortlich.
Mögliche Aufgabenkreise:
- Gesundheitssorge
- Vermögenssorge
- Heimangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
- Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen aller Art
- Entscheidung über die Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
- Vertretung in pflegerechtlichen Angelegenheiten
- Entscheidung über die Unterbringung
- Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen
- Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation
Bevollmächtigte Betreuerin
Hierbei bevollmächtigt der Betroffene als Vollmachtgeber eine vertraute Person. Alle Handlungsanweisungen an den Bevollmächtigten können in der Vollmacht oder in einer gesonderten Vereinbarung frei festgelegt und formuliert werden. Voraussetzung für eine wirksame Bevollmächtigung ist das Vorliegen der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Die Vergütung des Bevollmächtigten kann frei vereinbart werden. In dieser Form der Betreuung ist das Betreuungsgericht als Kontrollorgan für den Betroffenen nicht involviert. Die erteilte Vollmacht kann bei vorliegender Geschäftsfähigkeit des Betroffenen jederzeit widerrufen oder abgeändert werden.
Mehr über Berufsbetreuung
Wirtschafts- und Vertragsrecht
Das Wirtschaftsrecht bezeichnet sämtliche Maßnahmen und Rechtsnormen, durch die ein staatlicher Akteur auf die Rechtsbeziehungen aller derer am Wirtschaftsleben Beteiligten einwirkt, privatrechtlich sowohl öffentlich-rechtlich. Unter Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln. Hauptaufgabe des Vertragsrechts ist es sicherzustellen, dass keine gesetzlichen Regelungen durch den Vertrag verletzt werden.

Ich stehe Ihnen im Bereich Wirtschafts- und Vertragsrecht u.a. für folgende Angelegenheiten zur Verfügung:
- allgemeines Vertragsrecht
- Mahnverfahren
- Gewährleistungsrecht
- Kaufrecht
- Vollstreckungsverfahren
- Vergleichsverfahren
Buchführung
Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung
aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer
Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten
Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen.
In meiner Tätigkeit als Wirtschaftsjuristin stehe ich Ihnen in allen notwendigen Rechtsgeschäften und Angelegenheiten
ratsam zur Seite. Als Ihre Interessenvertreterin bespreche ich gerne jegliche Fragen mit Ihnen.
Leistungen bzw. allgemeine Hilfestellung zur Buchführung aktuell auf Nachfrage!


Berufsbetreuung
Als rechtliche Berufsbetreuerin kümmere ich mich um die rechtlichen Belange meiner Klienten und unterstütze sie auf ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Der Wille und das Wohl der Betroffenen steht für mich stets an erster Stelle.
Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um ein Instrument der Rechtsfürsorge zur Unterstützung der Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst besorgen zu können. Die Aufgabe der rechtlichen Betreuung ist insbesondere den Betroffenen bei der Ausübung und Verwirklichung seines Selbstbestimmungsrechts zu unterstützen sowie die Teilnahme am Rechtsverkehr und somit die gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf das Wohl und die Wünsche des jeweiligen Betroffenen zu richten.
Der Betreuer ist nicht der Vormund des Betroffenen. Dieser bleibt weiterhin geschäftsfähig, seine Unterschrift bleibt gültig. Er behält das Recht, Verträge abzuschließen, über sein Konto zu verfügen oder in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen. Der Betreuer muss seine Wünsche beachten und darf nur in den Bereichen entscheiden, für die er bestellt wurde. Nur in wenigen Ausnahmen darf der Betreuer eine Entscheidung alleine treffen. Bei wichtigen Fragen und Entscheidungen muss der Betreuer bei dem zuständigen Betreuungsgericht eine Genehmigung einholen.
Gesetzliche Grundlagen
Naturgemäß wird angenommen, dass eine volljährige Person für sich selbst handlungsfähig und verantwortlich ist. Sie ist mittels Vollmachten oder Verfügungen, den sog. Vorsorgemaßnahmen, in der Lage und berechtigt, gewisse Hilfen von Dritten in Anspruch zu nehmen und kann sich für eventuelle zukünftige Ereignisse absichern. Ist die volljährige Person jedoch nicht in der Lage für sich selbst zu handeln und hat hierfür keine Bevollmächtigung erteilt, insbesondere die Vertretungsbefugnisse in den rechtlichen Angelegenheiten, findet das Betreuungsrecht Anwendung.
Voraussetzungen für eine vom Gericht bestellten rechtlichen Betreuung
Einen Antrag kann der Betroffene selbst stellen oder ein Dritter anregen. Die rechtliche Betreuung kann nur angeordnet werden, wenn ein Volljähriger oder ein Minderjähriger, der das 17. Lebensjahr vollendet hat und bei dem anzunehmen ist, dass die rechtliche Betreuung mit Eintritt in die Volljährigkeit notwendig wird, da der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.
Voraussetzungen einer bevollmächtigten Betreuungsführung
Für eine wirksame Bevollmächtigung ist das Vorliegen der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers notwendig. In der Regel erfolgt eine entsprechende Bevollmächtigung durch die Beglaubigung eines Notars, damit die Einwilligungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im Nachgang nicht bestritten werden kann.
Mögliche Aufgabenkreise
Eine Betreuung wird immer für einzelne Aufgabenkreise festgelegt. Nur hierfür ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig und nur solange, wie der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Welche Angelegenheiten das sind, bestimmt einerseits das Betreuungsgericht und andererseits wissen dies die einzelnen Bevollmächtigten. In allen anderen Bereichen handeln die Klienten grundsätzlich selbstverantwortlich. Der Betreuer soll sie stets in ihrer Selbstständigkeit fördern. Die Betroffenen stehen im Mittelpunkt, wenn sie unterstützt, beraten oder vertreten werden.
Gesundheitssorge
- Zusammenarbeit mit Ärzten
- ärztliche Behandlung sicherstellen
- Pflegedienste beauftragen
- Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
- Klinikbehandlung veranlassen
Vermögenssorge
- Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
- Unterhaltspflichten prüfen
- Schuldenregulierung einleiten
- Erbangelegenheiten regeln
- Vermögen und Finanzen verwalten
Heimangelegenheiten
- Zusammenarbeit mit Heimen und Pflegediensten (ambulante/stationäre)
- Verträge prüfen und abschließen
- Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten
Wohnungsangelegenheiten
- Wohnraum erhalten
- Mietverträge prüfen und abschließen
- Leben in der eigenen Wohnung sichern
Behördenangelegenheiten
- Interessen vertreten
- Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
- Ansprüche durchsetzen
weitere Aufgabenkreise
- Aufenthaltsbestimmung
- Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen aller Art
- Entscheidung über die Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
- Vertretung in pflegerechtlichen Angelegenheiten
- Entscheidung über die Unterbringung
- Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen
- Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation
Praktische Beispiele der rechtlichen Betreuung
- Der Betreuer unterstützt die Betroffenen bei sämtlichen Angelegenheiten rund um die Wohnung, z.B. beim Bezahlen von Miete und Strom. Bei schwerwiegenden Entscheidungen, wie eine Wohnungskündigung, muss der Betreuer beim zuständigen Gericht eine Genehmigung beantragen.
- Der Betreuer unterstützt den Betroffenen bei Behördenangelegenheiten, z.B. stellt er Anträge für sie. Er ist auch berechtigt, den Betroffenen bei Gerichten und Ämtern zu vertreten, wenn das entsprechend vereinbart wurde.
- Der Betreuer unterstützt den Betroffenen bei der Vermögenssorge, z.B. bei Bankangelegenheiten oder bei Bedarf bei der Einteilung des Geldes. Der Betroffene bestimmen weiterhin, was mit dessen Geld gemacht wird. Dies wird vom Betreuungsgericht auch jährlich überprüft.
- Darüber hinaus unterstützt der Betreuer den Betroffenen bei Angelegenheiten rund um die Gesundheit, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt, bei Gesprächen mit Ärzten oder Fragen zur Krankenkasse. Bei schweren Operationen oder lebensbedrohlichen medizinischen Maßnahmen muss der Betreuer beim Gericht stets eine Genehmigung einholen.
Zusammenarbeit mit Ärzten
Ärzte dürfen bei nicht einwilligungsfähigen Patienten nur mit Zustimmung des Betreuers oder der Betreuerin handeln. Stehen medizinische Eingriffe oder Behandlungen bevor, müssen Betreuer ihre Klienten beraten und unterstützen bzw. stellvertretend für sie handeln.


Betreuer müssen umfassend über die medizinische Situation ihres Klienten informiert werden, z.B. über
- eindeutige Diagnose
- Chancen und Risiken der Behandlung
- alternative Behandlungsmöglichkeiten
- notwendige Medikamente und deren Auswirkungen
- Therapieplan
Berufsbetreuer müssen für ihre Klienten unter anderem
- einen Behandlungsvertrag abschließen
- Einsicht in die Patientenunterlagen nehmen
- die Koordination zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sicherstellen
- die Rehabilitation fördern
Zusammenarbeit mit Heimen und Pflegediensten
Betreuer haben sicherzustellen, dass ihren Klienten die bestmögliche Pflege zukommt. Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die verschiedenen Dienste zu koordinieren.


Nach der Auswahl des passenden Pflegeheimes sind Betreuer zuständig für
- Probewohnen ermöglichen
- Beobachtung der neuen Wohnsituation
- Veränderungen herbeiführen, wenn erforderlich
- Kontrolle der angewandten Pflege
Vermögensverwaltung
Oftmals haben Betreuer die Aufsicht über die Finanzen ihrer Klienten. Sie dokumentieren Einnahmen und Ausgaben und verwalten das Vermögen. In diesem Zusammenhang machen sie auch Ansprüche gegenüber Dritten geltend bzw. prüfen Rechnungen und Anträge.
Zustandekommen einer rechtlichen Betreuung
Es gibt verschiedene Wege, eine rechtliche Betreuung zu beantragen. Entweder stellt der Betroffene einen Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht oder ein Angehöriger bzw. ein Dritter regt die Betreuung an. Das Betreuungsgericht prüft den Fall und lässt ein medizinisches Gutachten erstellen. In einer Anhörung bespricht ein Betreuungsrichter alles mit dem Betroffenen und legt dann gemeinsam mit diesem fest, für welche Angelegenheiten und für wie lange der Berufsbetreuer bestellt werden soll. Sollten der Betroffene keinen eigenen Betreuervorschlag einbringen, bestimmt das Betreuungsgericht in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde einen passenden Berufsbetreuer. Der Berufsbetreuer nimmt dann Kontakt mit dem Betroffenen auf. Grundsätzlich kann gegen den freien Willen des Betroffenen keine rechtliche Betreuung angeordnet werden.
Kosten einer rechtlichen Betreuung
Wenn der Betroffene nicht vermögend ist, wird die rechtliche Betreuung vom Staat finanziert. Als vermögend wird bezeichnet, wer über dem Schonfreibetrag liegt. Dieser ist aktuell auf 5000.-€ festgesetzt.
Dauer einer rechtlichen Betreuung
Eine rechtliche Betreuung wird nur so lange geführt, wie sie erforderlich ist. Ein rechtlicher Betreuer soll den Betroffenen stets dahingehend fördern, wieder selbstständiger zu werden. Und er soll sich im besten Fall irgendwann „überflüssig“ machen. Der Weg dahin kann jedoch manchmal lange dauern. Wenn eine Betreuung eingerichtet oder weiter bewilligt wird, legt das Gericht immer einen Zeitraum fest, nach dem überprüft wird, ob sie noch nötig ist. Der festgelegte Zeitraum ist jedoch keinesfalls starr. Eine Betreuung kann auch jederzeit beendet werden. Gleichwohl kann auch immer ein Antrag gestellt werden, sollten sich Veränderungen ergeben, bspw. bei einem Betreuerwechsel sowie bei einer Erweiterung oder Einschränkung des Aufgabenkreises.
Masterarbeit
— Eileen Daskiewitsch —
Im Zuge des Gesetzgebungsentwurfs zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts habe ich meine Masterarbeit "Chancen und Risiken eines gesetzlichen Zulassungs- und Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer" am 28.02.2021 zur Erlangung des akademischen Grades eines Master of Laws (LL.M.) im Studiengang Betreuung / Vormundschaft / Pflegschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin eingereicht. Diese steht im Folgenden zum Download bereit.


Datenschutz / Haftung
Datenschutz
Haftung
Vielen Dank für den Besuch unserer Website. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und sind daher bestrebt, Ihnen nicht nur ein umfassendes Online-Angebot zur Verfügung zu stellen, sondern dabei auch Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten. Als gesetzliche Grundlage dienen insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) sowie die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Sie können unsere Webseiten besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Wir speichern in diesem Zusammenhang keinerlei persönliche Daten. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
1. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Durch uns werden personenbezogene Daten insbesondere erhoben, um Ihre Aufträge entgegenzunehmen und abzuwickeln, um gegebenenfalls Ihre Anfragen an uns zu bearbeiten und zur Verbesserung unseres Angebots für Sie.
Ausschließlich zum Schutz unserer Systeme und zur Verhinderung von missbräuchlichem bzw. betrügerischem Verhalten werden darüber hinaus bei jedem Zugriff eines Nutzers auf diese Website und bei jedem Abruf einer Datei Zugriffsdaten von uns über diesen Vorgang in Form von Protokolldateien gespeichert. Jede Protokolldatei besteht aus:
- Der aufgerufenen Webseite,
- der IP-Adresse,
- dem Zugriffsdatum und der Zugriffszeit,
- Zeitdifferenz zur UTC,
- der Anfrage des Clients,
- dem http-Antwort-Code,
- die Webseite, von der Sie auf unsere Seite gelangt sind,
- der übertragenen Datenmenge,
- der Information über des von Ihnen verwendeten Browsers und des von Ihnen verwendeten Betriebssystems.
Die Speicherdauer jeder Protokolldatei beträgt maximal 14Tage.
2. Was machen wir mit Ihren Daten?
Ihre Daten verwenden wir nur für den Zweck, für den sie uns überlassen wurden.
3. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden alle personenbezogenen Daten zunächst unter Berücksichtigung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern Sie der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.
4. Wie erheben und verarbeiten wir Ihre Daten bei Nutzung des Kontaktformulars?
Bei der Nutzung des Kontaktformulars erheben wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Betrefftext, Nachrichtentext) nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang. Die Datenverarbeitung dient dem Zweck der Kontaktaufnahme. Mit Absenden Ihrer Nachricht willigen Sie in die Verarbeitung der übermittelten Daten ein. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 (1) lit. a DSGVO mit Ihrer Einwilligung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit durch Mitteilung an uns widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ihre Daten werden anschließend gelöscht, sofern Sie der weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt haben.
5. Werden Cookies verwendet?
Nein, unsere Webseite setzt keine Cookies.
6. Welche Möglichkeiten habe ich, gegen die Speicherung von Daten vorzugehen?
Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Weiterhin haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Nutzung und/oder Übermittlung Ihrer Daten. Zusätzlich haben Sie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser personenbezogenen Daten, sofern andere Regelungen (z. B. Aufbewahrungspflichten) dem nicht entgegenstehen.
Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an unseren unten genannten Datenschutzbeauftragten schriftlich oder per E-Mail.
7. Links zu anderen Websites
Unser Online-Angebot enthält Links zu anderen Websites. Die vorliegenden Hinweise zum Datenschutz gelten nur für unsere Website. Wir bitten Sie, die Datenschutzbestimmungen der verlinkten Seiten zu beachten. Für fremde Inhalte, die über Links zur Nutzung bereitgestellt werden und besonders gekennzeichnet sind, übernehmen wir keine Verantwortung und machen uns deren Inhalt nicht zu eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Website, auf die verwiesen wurde. Für fremde Hinweise sind wir nur dann verantwortlich, wenn wir von ihnen, das heißt auch von einem eventuellen rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt, positive Kenntnis haben, und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
8. Google Analytics, Facebook-Plugins (Like-Button), Google+ (+1 Button)
Unsere Webseite nutzt keine dieser genannten Funktionen bzw. Plugins.
9. Haben Sie weitere Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten haben, dann wenden Sie sich bitte an uns
Limbacher Straße 87
09116 Chemnitz
Haftung für Pflichtverletzung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach § 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.


Kontakt
Haben Sie ein Anliegen oder Fragen, wünschen eine Beratung oder möchten einen persönlichen Termin mit mir vereinbaren, schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich werde mich in Kürze bei Ihnen melden. Gern können Sie mich auch unter der angegebenen Telefonnummer kontaktieren oder mir ein Fax zusenden.


Impressum
Anschrift
Limbacher Straße 87
09116 Chemnitz
Telefon
Telefax

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die sie unter dem folgendem Link finden:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Steuernummer: 215/212/01042
Angaben gemäß § 5 TMG

Webdesign: digital robotz