Eileen Daskiewitsch - Rechtliche Betreuung
Eileen Daskiewitsch - Rechtliche Betreuung

Berufsbetreuung

Als rechtliche Berufsbetreuerin kümmere ich mich um die rechtlichen Belange meiner Klienten und unterstütze sie auf ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Der Wille und das Wohl der Betroffenen steht für mich stets an erster Stelle.

Bei der rechtlichen Betreuung handelt es sich um ein Instrument der Rechtsfürsorge zur Unterstützung der Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst besorgen zu können. Die Aufgabe der rechtlichen Betreuung ist insbesondere den Betroffenen bei der Ausübung und Verwirklichung seines Selbstbestimmungsrechts zu unterstützen sowie die Teilnahme am Rechtsverkehr und somit die gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf das Wohl und die Wünsche des jeweiligen Betroffenen zu richten.

Der Betreuer ist nicht der Vormund des Betroffenen. Dieser bleibt weiterhin geschäftsfähig, seine Unterschrift bleibt gültig. Er behält das Recht, Verträge abzuschließen, über sein Konto zu verfügen oder in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen. Der Betreuer muss seine Wünsche beachten und darf nur in den Bereichen entscheiden, für die er bestellt wurde. Nur in wenigen Ausnahmen darf der Betreuer eine Entscheidung alleine treffen. Bei wichtigen Fragen und Entscheidungen muss der Betreuer bei dem zuständigen Betreuungsgericht eine Genehmigung einholen.

Gesetzliche Grundlagen

Naturgemäß wird angenommen, dass eine volljährige Person für sich selbst handlungsfähig und verantwortlich ist. Sie ist mittels Vollmachten oder Verfügungen, den sog. Vorsorgemaßnahmen, in der Lage und berechtigt, gewisse Hilfen von Dritten in Anspruch zu nehmen und kann sich für eventuelle zukünftige Ereignisse absichern. Ist die volljährige Person jedoch nicht in der Lage für sich selbst zu handeln und hat hierfür keine Bevollmächtigung erteilt, insbesondere die Vertretungsbefugnisse in den rechtlichen Angelegenheiten, findet das Betreuungsrecht Anwendung.

Voraussetzungen für eine vom Gericht bestellten rechtlichen Betreuung

Einen Antrag kann der Betroffene selbst stellen oder ein Dritter anregen. Die rechtliche Betreuung kann nur angeordnet werden, wenn ein Volljähriger oder ein Minderjähriger, der das 17. Lebensjahr vollendet hat und bei dem anzunehmen ist, dass die rechtliche Betreuung mit Eintritt in die Volljährigkeit notwendig wird, da der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.

Voraussetzungen einer bevollmächtigten Betreuungsführung

Für eine wirksame Bevollmächtigung ist das Vorliegen der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers notwendig. In der Regel erfolgt eine entsprechende Bevollmächtigung durch die Beglaubigung eines Notars, damit die Einwilligungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im Nachgang nicht bestritten werden kann.

Mögliche Aufgabenkreise

Eine Betreuung wird immer für einzelne Aufgabenkreise festgelegt. Nur hierfür ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig und nur solange, wie der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Welche Angelegenheiten das sind, bestimmt einerseits das Betreuungsgericht und andererseits wissen dies die einzelnen Bevollmächtigten. In allen anderen Bereichen handeln die Klienten grundsätzlich selbstverantwortlich. Der Betreuer soll sie stets in ihrer Selbstständigkeit fördern. Die Betroffenen stehen im Mittelpunkt, wenn sie unterstützt, beraten oder vertreten werden.

Gesundheitssorge

  • Zusammenarbeit mit Ärzten
  • ärztliche Behandlung sicherstellen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
  • Klinikbehandlung veranlassen

Vermögenssorge

  • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
  • Unterhaltspflichten prüfen
  • Schuldenregulierung einleiten
  • Erbangelegenheiten regeln
  • Vermögen und Finanzen verwalten

Heimangelegenheiten

  • Zusammenarbeit mit Heimen und Pflegediensten (ambulante/stationäre)
  • Verträge prüfen und abschließen
  • Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten

Wohnungsangelegenheiten

  • Wohnraum erhalten
  • Mietverträge prüfen und abschließen
  • Leben in der eigenen Wohnung sichern

Behördenangelegenheiten

  • Interessen vertreten
  • Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
  • Ansprüche durchsetzen

weitere Aufgabenkreise

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen aller Art
  • Entscheidung über die Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
  • Vertretung in pflegerechtlichen Angelegenheiten
  • Entscheidung über die Unterbringung
  • Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen
  • Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation

Praktische Beispiele der rechtlichen Betreuung

  • Der Betreuer unterstützt die Betroffenen bei sämtlichen Angelegenheiten rund um die Wohnung, z.B. beim Bezahlen von Miete und Strom. Bei schwerwiegenden Entscheidungen, wie eine Wohnungskündigung, muss der Betreuer beim zuständigen Gericht eine Genehmigung beantragen.
  • Der Betreuer unterstützt den Betroffenen bei Behördenangelegenheiten, z.B. stellt er Anträge für sie. Er ist auch berechtigt, den Betroffenen bei Gerichten und Ämtern zu vertreten, wenn das entsprechend vereinbart wurde.
  • Der Betreuer unterstützt den Betroffenen bei der Vermögenssorge, z.B. bei Bankangelegenheiten oder bei Bedarf bei der Einteilung des Geldes. Der Betroffene bestimmen weiterhin, was mit dessen Geld gemacht wird. Dies wird vom Betreuungsgericht auch jährlich überprüft.
  • Darüber hinaus unterstützt der Betreuer den Betroffenen bei Angelegenheiten rund um die Gesundheit, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt, bei Gesprächen mit Ärzten oder Fragen zur Krankenkasse. Bei schweren Operationen oder lebensbedrohlichen medizinischen Maßnahmen muss der Betreuer beim Gericht stets eine Genehmigung einholen.

Zusammenarbeit mit Ärzten

Ärzte dürfen bei nicht einwilligungsfähigen Patienten nur mit Zustimmung des Betreuers oder der Betreuerin handeln. Stehen medizinische Eingriffe oder Behandlungen bevor, müssen Betreuer ihre Klienten beraten und unterstützen bzw. stellvertretend für sie handeln.

Eileen Daskiewitsch - Rechtliche Betreuung - Gesundheitssorge
Eileen Daskiewitsch - Rechtliche Betreuung - Gesundheitssorge

Betreuer müssen umfassend über die medizinische Situation ihres Klienten informiert werden, z.B. über

  • eindeutige Diagnose
  • Chancen und Risiken der Behandlung
  • alternative Behandlungsmöglichkeiten
  • notwendige Medikamente und deren Auswirkungen
  • Therapieplan

Berufsbetreuer müssen für ihre Klienten unter anderem

  • einen Behandlungsvertrag abschließen
  • Einsicht in die Patientenunterlagen nehmen
  • die Koordination zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sicherstellen
  • die Rehabilitation fördern

Zusammenarbeit mit Heimen und Pflegediensten

Betreuer haben sicherzustellen, dass ihren Klienten die bestmögliche Pflege zukommt. Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die verschiedenen Dienste zu koordinieren.

Eileen Daskiewitsch - Rechtliche Betreuung - Pflege
Eileen Daskiewitsch - Rechtliche Betreuung - Pflege

Nach der Auswahl des passenden Pflegeheimes sind Betreuer zuständig für

  • Probewohnen ermöglichen
  • Beobachtung der neuen Wohnsituation
  • Veränderungen herbeiführen, wenn erforderlich
  • Kontrolle der angewandten Pflege

Vermögensverwaltung

Oftmals haben Betreuer die Aufsicht über die Finanzen ihrer Klienten. Sie dokumentieren Einnahmen und Ausgaben und verwalten das Vermögen. In diesem Zusammenhang machen sie auch Ansprüche gegenüber Dritten geltend bzw. prüfen Rechnungen und Anträge.

Zustandekommen einer rechtlichen Betreuung

Es gibt verschiedene Wege, eine rechtliche Betreuung zu beantragen. Entweder stellt der Betroffene einen Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht oder ein Angehöriger bzw. ein Dritter regt die Betreuung an. Das Betreuungsgericht prüft den Fall und lässt ein medizinisches Gutachten erstellen. In einer Anhörung bespricht ein Betreuungsrichter alles mit dem Betroffenen und legt dann gemeinsam mit diesem fest, für welche Angelegenheiten und für wie lange der Berufsbetreuer bestellt werden soll. Sollten der Betroffene keinen eigenen Betreuervorschlag einbringen, bestimmt das Betreuungsgericht in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde einen passenden Berufsbetreuer. Der Berufsbetreuer nimmt dann Kontakt mit dem Betroffenen auf. Grundsätzlich kann gegen den freien Willen des Betroffenen keine rechtliche Betreuung angeordnet werden.

Kosten einer rechtlichen Betreuung

Wenn der Betroffene nicht vermögend ist, wird die rechtliche Betreuung vom Staat finanziert. Als vermögend wird bezeichnet, wer über dem Schonfreibetrag liegt. Dieser ist aktuell auf 5000.-€ festgesetzt.

Dauer einer rechtlichen Betreuung

Eine rechtliche Betreuung wird nur so lange geführt, wie sie erforderlich ist. Ein rechtlicher Betreuer soll den Betroffenen stets dahingehend fördern, wieder selbstständiger zu werden. Und er soll sich im besten Fall irgendwann „überflüssig“ machen. Der Weg dahin kann jedoch manchmal lange dauern. Wenn eine Betreuung eingerichtet oder weiter bewilligt wird, legt das Gericht immer einen Zeitraum fest, nach dem überprüft wird, ob sie noch nötig ist. Der festgelegte Zeitraum ist jedoch keinesfalls starr. Eine Betreuung kann auch jederzeit beendet werden. Gleichwohl kann auch immer ein Antrag gestellt werden, sollten sich Veränderungen ergeben, bspw. bei einem Betreuerwechsel sowie bei einer Erweiterung oder Einschränkung des Aufgabenkreises.

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
Eingetragen im BdB-Qualitätsregister

Masterarbeit

— Eileen Daskiewitsch —

Im Zuge des Gesetzgebungsentwurfs zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts habe ich meine Masterarbeit "Chancen und Risiken eines gesetzlichen Zulassungs- und Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer" am 28.02.2021 zur Erlangung des akademischen Grades eines Master of Laws (LL.M.) im Studiengang Betreuung / Vormundschaft / Pflegschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin eingereicht. Diese steht im Folgenden zum Download bereit.